Ansichten über die Frage, ob die Regierungen der dem Königreiche Westphalen ohne Abtretung einverleibt gewesenen Länder die zwischen der Westphälischen Regierung und zwischen Privatpersonen an sich gültig entstandenen Rechtsverhältnissen anzuerkennen, ... verpflichtet sind? In besonderer Beziehung auf das Herzogtum Braunschweig. Braunschweig: Meyer 1815