Tübingen, in der Cottaischen Buchhandlung: Das Wichtigste von den Rechten und Verbindlichkeiten Wirtembergischer Bürger, in ihren öffentlichen und Privatverhältnissen. Ein Auszug aus den wirtembergischen Gesetzen, zum Gebrauch jedes Bürgers und besonders der Ortsvorsteher bestimmt. Von Heinrich Ernst Ferdinand Bolley, Amtsschreiber zu Waiblingen. XXII u. 317 S. 8. 1801.